Informationszugang

Gemäß dem Gesetz Nr. 4982 über das Recht auf Informationszugang, das vorbereitet und mit der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 25445 vom 27. April 2004 in Kraft getreten ist, ist gemäß Artikel 8 der „Verordnung über die Grundsätze und Verfahren zur Umsetzung des Gesetzes über das Recht auf Informationszugang“ die Einrichtung von Informationsstellen in öffentlichen Institutionen und Organisationen erforderlich.

An unserer Universität wurde die Kommunikationskoordination damit beauftragt, Anträge auf Informationszugang zu bearbeiten und zu bewerten, um die wirksame Ausübung des Rechts auf Informationszugang sicherzustellen. Sie können Ihre Anträge auf Informationszugang einreichen, indem Sie das entsprechende Formular vollständig ausfüllen und an folgende E-Mail-Adresse senden: bilgiedinme@tau.edu.tr

Antragsformular

Antragsformular für natürliche Personen

Antragsformular für juristische Personen


Klicken Sie hier für das Gesetz über das Recht auf Informationszugang.

Klicken Sie hier für die Verordnung über die Grundsätze und Verfahren zur Umsetzung des Gesetzes über das Recht auf Informationszugang.

Klicken Sie hier für die Grundsätze zur Bewertung von Anträgen auf Informationszugang an der Türkisch-Deutschen Universität.